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Verrechnung


Stationäre Patienten   |   Ambulante Patienten   |  


Für stationäre Patienten

Der vom Gesetz vorgeschriebene Kostenbeitrag beträgt bei stationären Patienten pro Tag 11,21 EUR für max. 25 Tage pro Kalenderjahr. Für Versicherte der Krankenfürsorgen: OÖ. Landesbeamten, OÖ. Lehrer, Magistratsbeamte, Gemeindebeamte, Ärztekammer entfällt ein Kostenbeitrag von 9,76 EUR je Kalendertag (max. 25 Tag pro Kalenderjahr). Falls Sie bei einem Angehörigen mitversichert sind bzw. bei der SVA Bauern versichert sind, wird ein Selbstbehalt in der Höhe von 17,80 EUR für max. 28 Tage pro Kalenderjahr eingehoben.

Falls Sie über eine Sonderklasse-Versicherung (Mehrbett-Zimmer) verfügen, können Sie auf Einbettzimmer aufzahlen. Dafür werden pro Tag 50,40 EUR Anstaltsgebühr in Rechnung gestellt.

Falls Sie Selbstzahler sind, fallen in der Allgemeinen Gebührenklasse (Mehrbett-Zimmer) Pflegegebühren in der Höhe von 560,10 EUR pro Tag an. Auf der Sonderklasse wird zusätzlich eine Anstaltsgebühr in der Höhe von 113,90 EUR pro Tag verrechnet (Mehrbett-Zimmer). Ärztehonorare werden gesondert verrechnet. Selbstzahler (AGK sowie SKL) haben vorab in der Anstaltskasse eine Anzahlung von mind.€ 2.000,00 zu leisten.

Für PatientInnen aus Nicht EU-Staaten ist bei einer geplanten Behandlung ein Kostenvoranschlag im Vorhinein zu erstellen. 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Verrechnungsstelle unter der DW 22375 oder 22376 bzw. für die Sonderklasse DW 22373 oder 22461 und die MitarbeiterInnen der Klinischen Sozialarbeit gerne zur Verfügung.