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Verrechnung![]() Stationäre Patienten | | ![]() Für ambulante PatientenBei ambulanten Untersuchungen sind bei bestehendem Versicherungsschutz keine Gebühren zu entrichten.Patienten mit gültiger PflichtversicherungAbrechnung nach LKF Selbstzahler und Krankenfürsorgen nach gültigem LandesgesetzblattAbrechnung nach gültiger Ambulanzpauschale Chefarztpflichtige Leistungen(gültig für § 2 Kassen) Leistungen des Instituts für RadiologieMR und CT Leistungen des Instituts für Physikalische MedizinLeistungen des Instituts für Labordiagnostik Rekalzifikationszeit, Retraktion, Heparintoleranztest, Antithrombinzeit, Prothrombin quantitativ, Faktor V quantitativ, Faktor VII, VIII u. IX quantitativ, Faktor X quantitativ, Serumprothrombin, Fibrinogen quantitativ, Thromboplastinbildungstest mit Plasma und Serumtauschversuch, Thromboplastogramm mit Vibration oder Rotation, Thrombozytenfaktor 3, Zelltypisierung mit monklonalen Antikörpern: ab dem 4. Antikörper.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Verrechnungsstelle unter der DW 22369 oder 22371 gerne zur Verfügung. |
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