Gesundheit mit System

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Verrechnung


Stationäre Patienten   |   Ambulante Patienten   |  


Für ambulante Patienten

Bei ambulanten Untersuchungen sind bei bestehendem Versicherungsschutz keine Gebühren zu entrichten.

Patienten mit gültiger Pflichtversicherung

Abrechnung nach LKF

Selbstzahler und Krankenfürsorgen nach gültigem Landesgesetzblatt

Abrechnung nach gültiger Ambulanzpauschale

Chefarztpflichtige Leistungen

(gültig für § 2 Kassen)

Leistungen des Instituts für Radiologie

MR und CT

Leistungen des Instituts für Physikalische Medizin

Leistungen des Instituts für Labordiagnostik

Rekalzifikationszeit, Retraktion, Heparintoleranztest, Antithrombinzeit, Prothrombin quantitativ, Faktor V quantitativ, Faktor VII, VIII u. IX quantitativ, Faktor X quantitativ, Serumprothrombin, Fibrinogen quantitativ, Thromboplastinbildungstest mit Plasma und Serumtauschversuch, Thromboplastogramm mit Vibration oder Rotation, Thrombozytenfaktor 3, Zelltypisierung mit monklonalen Antikörpern: ab dem 4. Antikörper.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Verrechnungsstelle unter der DW 22369 oder 22371 gerne zur Verfügung.