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Psychiatrie 4/Schwerpunkt Forensik

Behandlung gegen den Willen - Untergebrachte nach § 21 Abs 1StGB

Grafik - Vorliegen der Voraussetzungen analog UbG (ernstliche und erhebliche unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung, Gefahr im Verzug, keine Alternative, wenn ja, dann Durchführung der notwendigen Maßnahmen, Dokumentation !! mit ausreichender med. Begründung, nach 48 Stunden Information an das Vollzugsgericht (LG), wenn nein, dann keine Zwangsbehandlung